Gesellschaften des METRO Konzerns sind Partei bzw. Beteiligte in (schieds-)gerichtlichen Klageverfahren sowie Kartell- und anderen regulatorischen Verfahren in verschiedenen Ländern. Für diese Verfahren wurde, sofern die Verpflichtung hinreichend konkretisiert ist, eine angemessene Risikovorsorge gebildet. Die METRO AG bzw. ihre Konzerngesellschaften haben zudem Klagen auf Schadensersatz gegen Unternehmen erhoben, die wegen verbotener Wettbewerbsabsprachen verurteilt wurden (u. a. Lkw- und Zuckerkartell).