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12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Als Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind die tatsächlichen Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen für die einzelnen Länder ausgewiesen.

Mio. €

2020/21

2021/22

Latenter Steueraufwand/-ertrag (+/−)

−72

28

davon aus temporären Differenzen

(−67)

(8)

davon aus Verlust- und Zinsvorträgen

(−5)

(20)

Mio. €

2020/21

2021/22

Tatsächliche Steuern

157

168

davon Deutschland

(12)

(13)

davon international

(145)

(155)

davon Steueraufwand/-ertrag der laufenden Periode

(102)

(171)

davon Steueraufwand/-ertrag aus Vorperioden

(55)

(−3)

Latente Steuern

−72

28

davon Deutschland

(3)

(2)

davon international

(−76)

(26)

 

85

196

Der Ertragsteuersatz der deutschen Gesellschaften von METRO setzt sich zusammen aus dem Körperschaftsteuersatz von 15,00 % zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,50 % sowie dem Gewerbesteuersatz von 14,70 % bei einem durchschnittlichen Hebesatz von 420,00 %. Insgesamt ergibt sich daraus ein Gesamtsteuersatz von 30,53 %. Die Steuersätze stimmen mit den Vorjahreswerten überein. Die angewandten ausländischen Ertragsteuersätze basieren auf den in den einzelnen Ländern gültigen Gesetzen und Verordnungen und variieren zwischen 9,00 % (2020/21: 9,00 %) und 38,07 % (2020/21: 34,94 %).

Der Anstieg des Ertragsteueraufwands ist auf Ergebnisverbesserungen in diversen Ländern sowie auf Quellensteuer aus konzerninternen Dividenden zurückzuführen.

Die Nutzung von Verlustvorträgen und temporären Differenzen, die nicht mit latenten Steuern bewertet waren, führte zu einer Minderung des tatsächlichen Ertragsteueraufwands von 36 Mio. € und steht im Zusammenhang mit Immobilienveräußerungen in Japan.

Aus der Aufhebung einer früheren Abwertung aktiver latenter Steuern ergab sich ein Ertrag von 4 Mio. €.

Unter Anwendung des deutschen Konzernsteuersatzes auf das ausgewiesene Vorsteuerergebnis ergäbe sich ein Ertragsteueraufwand von −41 Mio. € (2020/21: 12 Mio. €). Die Abweichung um 237 Mio. € (2020/21: 73 Mio. €) zum ausgewiesenen Steueraufwand von 196 Mio. € (2020/21: 85 Mio. €) lässt sich wie folgt überleiten:

Mio. €

2020/21

2021/22

Ergebnis vor Steuern

40

−134

Erwarteter Ertragsteueraufwand (30,53 %)

12

−41

Auswirkungen abweichender nationaler Steuersätze

−17

−3

Periodenfremde Steueraufwendungen und -erträge

55

−3

Steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

20

106

Auswirkungen nicht angesetzter bzw. wertberichtigter latenter Steuern

92

94

Hinzurechnungen und Kürzungen für lokale Steuern

12

14

Steuerfreie Erträge

−24

−14

Sonstige Abweichungen

−66

44

Ertragsteueraufwand laut Gewinn- und Verlustrechnung

85

196

Konzernsteuerquote

212,6 %

−146,3 %

In der Position „Auswirkungen abweichender nationaler Steuersätze“ ist ein latenter Steueraufwand von 6 Mio. € (2020/21: 3 Mio. €) aus Steuersatzänderungen enthalten.

Der periodenfremde Steueraufwand des Vorjahres entfällt mit 66 Mio. € auf den Länderaustritt Japan. Ein entsprechend gegenläufiger Effekt aus latenten Steuern ist in der Position „Sonstige Abweichungen“ des Vorjahres mit −66 Mio. € ausgewiesen. Im laufenden Geschäftsjahr enthält diese Position steuerunwirksame Kosten im Zusammenhang mit Portfoliobereinigungen von 28 Mio. € (2020/21: 0 Mio. €) sowie Auswirkungen aus Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte von 11 Mio. € (2020/21: 0 Mio. €).

Die nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben des laufenden Jahres enthalten im Wesentlichen ergebnisunabhängige Quellensteuer aus konzerninternen Dividenden von 59 Mio. € (2020/21: 0 Mio. €) sowie Hinzurechnungen nach dem Außensteuergesetz von 21 Mio. € (2020/21: 0 Mio. €).

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