Mit diesem Kapitel kommt die METRO AG ihrer Pflicht zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung (NFE) für die Holdinggesellschaft gem. §§ 289b bis 289e HGB sowie einer nichtfinanziellen Konzernerklärung gem. §§ 315b bis 315c i. V. m. §§ 289c bis 289e HGB in Form einer zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung nach. Diese ist als separates Kapitel Teil des zusammengefassten Lageberichts. Sofern nicht anders aufgeführt, gelten die dargestellten Konzepte sowohl für den gesamten Konzern als auch für die Holdinggesellschaft.1
Die NFE wurde unter Berücksichtigung der GRI-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie des UN Global Compact erstellt. Die Inhalte unterliegen nicht der gesetzlichen Jahres- und Konzernabschlussprüfung, sondern sind Gegenstand einer betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit nach ISAE 3000 durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
- Das Prüfungsurteil findet sich am Ende des Berichts nach dem Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers.
Geschäftsmodell
- Informationen zum Geschäftsmodell von METRO finden sich im Kapitel 2 Grundlagen des Konzerns – 2.1 Geschäftsmodell des Konzerns.
1 Durch die Übernahme der C & C Abholgroßmärkte Gesellschaft m.b.H. (AGM) durch die METRO AG wird die AGM im aktuellen Berichtszeitraum erstmals in die nichtfinanzielle Berichterstattung einbezogen. Der im GJ 2021/22 beginnende Integrationsprozess (Konsolidierung der Konzepte und der angewandten Due-Diligence-Prozesse) soll im nächsten GJ abgeschlossen sein.